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fdgb hack 2026Wir sind wieder online,
wenn auch nicht in vollem Umfange!

Der Hack unserer Webseite war eine echt harte Nuss! Inzwischen läuft die Seite wieder, aber ihr werdet es merken: es gibt Probleme mit den Bildern in den Beiträgen. Daran arbeiten wir und versuchen, zunächst aktuelle Beiträge vernünftig darzustellen und dann nach und nach alte Berichte zu reparieren. Das wird Zeit kosten!
Momentan funktionieren noch nicht: das Forum und die Kommentarfunktion. Da die aber nicht mehr genutzt worden sind, stellen wir diese Aufgaben hinten an.

Dankbar sind für für jueden Hinweis / Wunsch / Beitrag - nutzt bitte einfach das Kontakformular oder sprecht unsd an, wenn wir uns sehen.

Bleibt alle gesund und gut am Berg unterwegs,
Euer Webseiten-Team

Boofen, wie weiter??

Jeder von uns kennt die Diskussion bezüglich Boofen, Feuer, Lärm, Nationalpark und Vogelbrut. Die Idee des Ticketsystem ist wohl vom Tisch, aber:

  • vom 01. Februar bis 15. Juni sollen alle offiziellen Boofen im Nationalpark geperrt sein
  • das soll erst einmal in den Jahren 2022 bis 2025 gelten, es gibt keine automatische Verlängerung
  • wärend dieses Zeitraumes soll eine langfristige Lösung erarbeitet werden
  • wärend dieses Zeitraumes sollen die Ergebnisse der Sperrung evaluiert und mit einbezogen werden
  • es werden keine Boofen geschlossen und keine neuen genehmigt
  • jegliches Feuer ist verboten (auch alle Arten von Kochern!!)
  • Feuerstellen aller Art sollen grundsätzlich beräumt werden

Soweit so hart. Am 31. März 2022 wurde der Entwurf eines überarbeiteten Pflege- und Entwicklungsplanes für den NP Sächsische Schweitz veröffentlicht, der die Quelle dieser Informationen ist und den Ihr hier herunter laden könnt:

Entwurf PEP

Zitat der Nationalparkverwaltung:

"[...]Zur Einführung der neuen Boofen-Regelung wird die Nationalparkverwaltung den Pflege- und Entwicklungsplan für den Nationalpark ändern. Das dazu erforderliche Beteiligungsverfahren zur Anhörung der betroffenen Verbände, Kommunen und weiterer Akteure ist am 31.03.2022 gestartet Interessierte können ihre Hinweise im Rahmen des Verfahrens bis zum 28. April beispielsweise über die Bergsport- und Naturschutzverbände geltend machen, sofern sie dort Mitglied sind. Nach Abwägung der eingegangenen Hinweise wird zeitnah durch das SMEKUL entschieden und die Regelung im Amtsblatt veröffentlicht.[...]"

Wenn die Sperrung "nur" bis zum 15. Juni gelten sollen, dann sehe ich für dieses Jahr noch keine wirkliche Gefahr, aber dann??

Hier noch die aktuellen und relevanten Quellen:

Unbenannt.jpg

sbb.jpg

Soweit so schrecklich, war ja leider zu erwarten.😕

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